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Beschränkte Haftung für Partnerschaftsgesellschaften kommt

Wer sich in einem freien Beruf mit anderen in einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließt, kann das künftig auch mit beschränkter Haftung machen. Die neue Gesellschaftsform (PartG mbB) verbessert die Haftungssituation für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, ohne dass diese in eine ausländische Rechtsform wie die englische LLP wechseln müssen.

Mit der neuen Regelung wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt unbeschränkt bestehen. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung abschließt und bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist.

Versicherungssummen ab 1 Millionen Euro

Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen. Eine aus Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss mit einer Millionen Euro versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung für sich nutzen. Die PartG mbB ist eine offene Plattform.

Mehr dazu auf der Seite des Bundes-Justizministeriums.